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   BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99   

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https://dejure.org/1999,12897
BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99 (https://dejure.org/1999,12897)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 3Z BR 50/99 (https://dejure.org/1999,12897)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 3Z BR 50/99 (https://dejure.org/1999,12897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    § 29 FGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 2
    Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerde wegen fehlender Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeschrift, fehlende Unterschrift des Rechtsanwalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1999, 410
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
    Ist - wie hier - die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, kann die fehlende Unterschrift auch nicht mehr nachgeholt werden (vgl. BVerfGE 8, 92/94; Bassenge/Herbst § 29 FGG Rn.6).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 149/87

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
    Erfolgt die Einlegung der weiteren Beschwerde durch Einreichung einer Beschwerdeschrift, muß diese von einem Rechtsanwalt eigenhändig und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 29 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BGH NJW 1989, 588 ; BayObLG WuM 1992, 86 ; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 29 Rn.13).
  • BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
    Der Mangel der Unterschrift in dem als Urschrift gedachten Schriftsatz ist zwar unschädlich, wenn eine miteingereichte Abschrift einen von dem Rechtsanwalt handschriftlich vollzogenen Beglaubigungsvermerk trägt (vgl. BGH NJW 1957, 990; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 29 FGG Rn. 6; Keidel/Kuntze § 29 Rn.14).
  • BGH, 09.10.1964 - IV ZB 407/64

    Sofortige Beschwerde bei Anstaltsunterbringung eines Mündels

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
    Die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde (§ 29 Abs. 2 i.V.m. § 70 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 70m Abs. 1, 70g Abs. 3 Satz 1 FGG ; vgl. zur Anwendbarkeit der letztgenannten Bestimmung ungeachtet der Anordnung sofortiger Wirksamkeit BGHZ 42, 223; BayObLG FamRZ 1989, 319) betrug zwei Wochen (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
    Die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde (§ 29 Abs. 2 i.V.m. § 70 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, § 70m Abs. 1, 70g Abs. 3 Satz 1 FGG ; vgl. zur Anwendbarkeit der letztgenannten Bestimmung ungeachtet der Anordnung sofortiger Wirksamkeit BGHZ 42, 223; BayObLG FamRZ 1989, 319) betrug zwei Wochen (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG ).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 147/91

    Unterzeichnung einer Rechtsbeschwerdeschrift durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 50/99
    Erfolgt die Einlegung der weiteren Beschwerde durch Einreichung einer Beschwerdeschrift, muß diese von einem Rechtsanwalt eigenhändig und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 29 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BGH NJW 1989, 588 ; BayObLG WuM 1992, 86 ; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 29 Rn.13).
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